Eine Kernkompetenz unseres Teams liegt seit jeher in der Beratung rund um das Thema „Immobilie“. In diesem Bereich vertreten wir Eigentümer ebenso versiert und engagiert wie Mieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien.

Während der Inhalt eines Mietvertrages über Geschäftsräume weitestgehend frei aushandelbar ist, gibt es im Bereich der Wohnraummiete eine Reihe von Schutzvorschriften zugunsten des Mieters, welche zwingend zu beachten sind. Wir vertreten Sie gleichermaßen kompetent in beiden Teilbereichen des Mietrechts.

Gerne unterstützen wir Sie auf diesem Rechtsgebiet unter anderem durch:

  • Entwurf und Prüfung von Mietverträgen
  • Durchsetzung von Mängel- beseitigungsansprüchen und Mietforderungen
  • Prüfung von Betriebskosten- abrechnungen
  • Beratung zum Thema Mieterhöhung
  • Kündigung von Mietver- hältnissen
  • Begleitung bei Abnahme- und Übergabeterminen
  • Räumungsverfahren und Zwangsvollstreckung
  • Prüfung von Maklerverträgen und Provisionsansprüchen