Jedes Unternehmen, das nach außen werbend vor Ort oder im Internet auftritt, muss sich fragen, ob die konkrete Umsetzung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Wir beraten unsere Mandanten, insbesondere Werbeagenturen und Produktionsfirmen, bei der Erstellung von Werbe- und Marketingkonzepten, prüfen diese auf ihre Zulässigkeit und vertreten sie, wenn nötig, bei der Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen im Rahmen von Abmahnungen und in gerichtlichen Verfahren bei einstweiligen Verfügungen.

Das Urheberrecht regelt die Rechte an der geistigen Arbeit des Urhebers und deren Schutz; es regelt, welche Rechte der Urheber zur Nutzung seines Werkes übertragen kann.

Wir beraten Sie umfassend in Fragen des Schutzes Ihrer Werke und der hieraus resultierenden Rechte. Dies beginnt bei der vertraglichen Gestaltung von Nutzungsrechtsübertragungen. Bei Verstößen gegen das Urheberrecht durch Dritte stellen wir die Durchsetzung der Rechte sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich sicher und unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche u.a. durch Abmahnungen und einstweilige Verfügungen.

Gerne unterstützen wir Sie auf diesem Rechtsgebiet unter anderem durch:

  • Prüfung der wettbewerbs- rechtlichen Zulässigkeit von Anzeigen und Werbung
  • Abmahnung von Rechtsver- letzungen im Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts
  • Rechtliche Beratung und Vertretung von Abgemahnten
  • Beratung und Vertragsge- staltungen bei der Einräumung von Nutzungsrechten