Die Arbeitswelt zeichnet sich durch eine vielschichtige Interessenlage zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus. Die sich darauf ergebenden Probleme für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber lösen wir ziel- und interessengerecht.

Das Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern einen besonderen Schutz, um die strukturelle Überlegenheit des Arbeitgebers auszugleichen. Es regelt die Arbeitbedingungen sowie den Kündigungsschutz für den Einzelnen sowie das Kollektivarbeitsrecht.

Während des Arbeitsverhältnisses kann es zu Störungen des Arbeitsverhältnisses kommen, die entweder in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers oder aber im Betrieb begründet sein können. Gegebenfalls führen diese Gründe zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Wir überprüfen diese Maßnahmen und setzen dabei Ihre Rechte und Ansprüche durch.

Ferner unterstützen wir Unternehmen bei strukturellem Wandel. Wir erarbeiten Vereinbarungen mit Arbeitnehmern, entwerfen Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen. Bestehende Arbeitsverträge passen wir an sich wandelnde betriebliche Strukturen an.

Gerne unterstützen wir Sie auf diesem Rechtsgebiet unter anderem durch:

  • Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag
  • Vertragsgestaltung für Arbeitgeber, Geschäftsführer, Vorstände und Arbeitnehmer
  • Prozessvertretung vor Gericht, z.B. in Kündigungsschutz- verfahren
  • Betriebliche Restrukturierungen, Umwandlungsvorgänge, Betriebsübergang
  • Betriebsverfassungsrechtliche und tarifrechtliche Fragen
  • Interessenausgleich, Sozialplan
  • Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmung
  • Öffentliches Dienstrecht, Dienstvereinbarungen, TVöD/TV-L
  • Einsatz von Fremdpersonal, etwa im Rahmen freier Mitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung