Das Verwaltungsrecht ist nach unserem Verständnis der Oberbegriff, unter welchem wir Ihre rechtlichen Interessen gegenüber Behörden platzieren.

Die Behörden bedienen sich hierbei i.d.R. eines Verwaltungsaktes. Häufig stellen sich diese nach Prüfung durch einen Anwalt als fehlerhaft heraus.

Daher vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts, bereits bei der Vorbereitung Ihres Antrags und dessen wunschgemäßer Verbescheidung bzw. Durchsetzung.

In einigen Angelegenheiten können schon vor einer Verwaltungsentscheidung einvernehmliche Lösungen mit den staatlichen Stellen herbeigeführt werden. Darüber hinaus kann durch ein professionell geführtes Widerspruchsverfahren unter Umständen eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Sollte Ihnen bereits eine behördliche Entscheidung vorliegen, muss regelmäßig eine sofort vollziehbare behördliche Anordnung auch im einstweiligen Rechtschutz bzw. in einem Eilverfahren angegriffen werden. Neben einer notwendigen Klage gegen den Bescheid bemühen wir uns für Sie um die aufschiebende Wirkung dieser Klage, mithin um die einstweilige Aussetzung des behördlichen Vollzugs.

Unternehmen und Betriebe beraten und vertreten wir bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrem ausgeübten Gewerbe, insbesondere bei Verfahren zur Erteilung von Konzessionen, Erlaubnissen und Genehmigungen.

Gerne unterstützen wir Sie auf diesem Rechtsgebiet unter anderem durch:

  • Beratung und Vertretung bei der Antragstellung (z.B. Bauantrag)
  • Beratung und Hilfestellung bei der Anhörung vor Erlass eines Verwaltungsaktes
  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheides
  • Erhebung und Begründung von Widersprüchen gegen einen Bescheid
  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Widerspruchsbescheiden
  • Vertretung im gerichtlichen Verfahren und einstweiligem Rechtsschutz