Eine Kernkompetenz unseres Teams liegt seit jeher in der Beratung und Lösung rechtlicher Fragestellungen rund um das Thema „Immobilie“. In diesem Bereich vertreten wir Eigentümer ebenso versiert und engagiert wie Mieter und Unternehmer.

In baurechtlichen Angelegenheiten begleiten Sie bei den ersten Überlegungen, der Planung und Entwicklung von Anlageobjekten, Immobilieninvestitionen und beim Bau Ihres Einfamilienhauses. Im Zusammenhang mit der Realisierung Ihrer Bauvorhaben stehen wir Ihnen in Fragen des privaten Baurechtes, des Architekten- und Ingenieurrechts und bei Haftungs- und Gewährleistungsfragen zur Seite. Unser Leistungsspektrum umfasst das Makler- und Bauträgerrecht, das öffentliche und private Baurecht, das Architekten- und Ingenieurrecht nebst Honorarfrage und das Grundstücks- und Grundbuchrecht

Bei Fragen rund um die Bestandsimmobilien stehen wir Ihnen in den Bereichen Vermietung, Wohnungseigentumsrecht (WEG), Abrechnung und Verwaltung beratend zur Seite. Sollte eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche erforderlich sein, übernehmen wir die Prozessführung. Ebenso helfen wir Ihnen, unberechtigte Forderungen Dritter abzuwehren.

Schließlich helfen wir Ihnen, titulierte Ansprüche zu vollstrecken, beispielsweise im Wege der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung.

Gerne unterstützen wir Sie auf diesem Rechtsgebiet unter anderem durch:

  • Überprüfen von Grundstücks- und Immobilienverträgen
  • Beteiligung und Vertretung vor, während und nach Vertrags- abschlüssen
  • Vertragsmanagement
  • Rechtliche Prüfungen im Rahmen der “due diligence”
  • Vertretung gegenüber Behörden
  • Durchsetzung/Abwehr von Zahlungs- und Gewährleistungs- ansprüchen
  • Begleitung bei Abnahme- und Begutachtungsterminen
  • Kontrolle von Gewährleistungs- und Verjährungsfristen
  • Prüfung und Klärung nachbar- rechtlicher Verhältnisse
  • Durchführung von selbständigen Beweisverfahren und Prozessen
  • Erstellung von Vertragsmustern
  • Abwicklung von Bauträger – Projekten
  • Durchsetzung oder Abwehr von Provisionsansprüchen
  • Schulung von Maklern, Bauträgern und ihren Mitarbeitern
  • Gestaltung und Überprüfung von Gewerbe- und Wohnungsmietverträgen
  • Vertragsgestaltung für Spezialimmobilien
  • Beratung bei Betriebs-/ Nebenkostenabrechnungen
  • Abgabe von Kündigungs- erklärungen, Abmahnungen etc.
  • Vertretung in Räumungs- und Zahlungsprozessen
  • Abwicklung von Mietver- hältnissen
  • Schulung von Eigentümern, Verwaltern und ihren Mitarbeitern
  • Beratung und Vertretung von Eigentümergemeinschaften, Verwaltern und einzelnen Miteigentümern
  • rechtliche Beratung bei Gründung einer Eigentümer- gemeinschaft
  • Gestaltung oder Änderung der Teilungserklärung/ Gemeinschaftsordnung
  • Konfliktschlichtung innerhalb der WEG bzw. im Verhältnis zum Verwalter
  • Erstellung/Überprüfung von Verwalterverträgen
  • Durchsetzung von Hausgeld- forderungen
  • Entziehung des Wohnungs- eigentums nach § 18 WEG
  • Beratung und Vertretung bei Beschlussanfechtungen
  • gerichtliche Verwalterbestellung
  • Durchsetzung von Ansprüchen für und gegen Verwalter
  • Schulung von Verwaltern und Mitarbeitern