Schon in der Planungsphase eines Bauvorhabens ist eine kompetente juristische Beratung sehr wichtig. Hier stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Unabhängig von der Frage, ob Sie als Privatperson oder als Investor bauen, bedeutet die Entscheidung zu bauen immer hohen finanziellen Einsatz mit wirtschaftlicher Tragweite. Es müssen viele und juristisch sehr unterschiedliche Vertragsverhältnisse begründet werden – mit Architekten, Ingenieuren, Handwerkern, gegebenenfalls Generalunternehmern, Maklern. Zudem sind regelmäßig Banken beteiligt. Bauordnungs- sowie bauplanungsrechtliche Vorgaben müssen beachtet werden.

Wir gestalten durchdachte, zukunftsfähige und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Verträge. Wir prüfen kritisch etwa von der anderen Vertragsseite vorgelegte Vertragsentwürfe. Möglicherweise auftretende Probleme können so vorab erkannt und dementsprechend in Ihrem Sinne geregelt werden.

Wurde der juristischen Konzeption in der Planungsphase nicht so viel Aufmerksamkeit geschenkt, betreuen wir auch nachgelagerte Probleme, etwa im Bereich der Leistungserbringung oder in der Gewährleistungsphase. Hier helfen wir bei der Rechtsdurchsetzung und entwickeln gemeinsam mit Ihnen stringent wirtschaftliche Lösungen.

Wir stehen Ihnen von der Planungsphase über die Zeit der Baudurchführung bis zur Nutzungsaufnahme der Immobilie als juristischer Ansprechpartner zur Seite.

Gerne unterstützen wir Sie auf diesem Rechtsgebiet unter anderem durch:

  • Gerichtliche und außergericht- liche Vertretung in selbst- ständigen Beweisverfahren zur Sicherung von Beweismitteln
  • Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
  • Bauträgerrecht
  • Bauinsolvenzrecht
  • Anlagenbaurecht
  • Konsortial- und ARGE-Verträge
  • Claims Management
  • Schiedsgerichtsverfahren