Erbrecht

Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person  bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.

Mit den Instrumenten des Erbrechts können Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin geregelt werden. Das Erbrecht regelt auch die Folgen für diejenigen, die andererseits Begünstigter solcher Verfügungen werden.

Oftmals machen Menschen von der Möglichkeit, die Erbfolge gewillkürt zu regeln (etwa durch Testament oder Erbvertrag) keinen Gebrauch, obwohl die gesetzliche Erbfolge keine passgenaue Regelung für die eigene Lebenssituation treffen kann.

Dabei ist es sowohl für den Erblasser wie auch häufig die Erben eine wünschenswerte Vorstellung, nach dem Tode eines Angehörigen klare und eindeutige Regelungen der Erbfolge vorzufinden.

In den heutigen häufig komplexen Familienstrukturen steigt die Bedeutung, seinen Nachlass durch Testament oder Erbvertrag zu regeln, immens an. Häufig bietet es sich auch an, Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge vorzunehmen. Dies gilt insbesondere bei Unternehmensnachfolgen.

Das deutsche Recht bietet zahlreiche Regelungsmöglichkeiten, die mit fachkundiger Beratung in erbrechtlicher aber auch in steuerrechtlicher Hinsicht zu passgenauen Regelungen verhelfen können. Dadurch können Streitigkeiten unter Erben nahezu ausgeschlossen werden.

Aber auch wenn ein Testament bzw. ein Erbvertrag Auslegungsschwierigkeiten oder Angriffspunkte bietet, vertreten wir Sie außergerichtlich sowie gerichtlich und setzen Ihre Rechte und Ansprüche für Sie durch.

Ferner übernehmen wir auch die Vollstreckung von Testamenten. Als Testamentsvollstrecker bringen wir die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur gewünschten Ausführung.

Gerne unterstützen wir Sie auf diesem Rechtsgebiet unter anderem durch:

  • Nachlassplanung, insbesondere Gestaltung und Verfassen von Testamenten und Erbverträgen
  • Konzeption und Gestaltung von Nachfolgeregelungen, insbesondere durch vorweggenommene Erbfolge
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Erbansprüchen.
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassabwicklung, Erbteilung, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Erbscheinsverfahren

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.

Ein wesentlicher Teil der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes im Familienrecht sind Fragen, die sich im Rahmen von Trennung oder Scheidung ergeben.

Wer ist dem anderen Partner gegenüber unterhaltsverpflichtet? Wer trägt den Unterhalt für die Kinder? Welche Rechte aber auch Pflichten ergeben sich aus dem kindlichen Sorgerecht bzw. Umgangsrecht? Was passiert mit dem gemeinsamen Haus und Vermögen? Wie wird der Hausrat aufgeteilt? Welche Regelungen sind im Versorgungsausgleich möglich?

Viele dieser Fragen müssen im Lichte, der neuen Lebenskonzeptionen beider Eheleute/Partner und eventuell der gemeinsamen Kinder gesehen werden. Können beide zukünftig arbeiten gehen? Sind die Kinder während der Arbeitszeit umfassend versorgt? Möchte einer oder beide Eheleute/Partner Vermögensgegenstände, wie etwa das Haus, halten und verfügt er allein über ausreichend finanzielle Mittel?

Häufig bietet sich eine einvernehmliche Lösung, die die Interessen beider Eheleute/Partner ausreichend berücksichtigt, an. Manchmal ist diese aber nicht mehr möglich, da die Differenzen zu tief sind und ein einvernehmliches Gleichgewicht nicht mehr hergestellt werden kann. An diesem Punkt setzen wir Ihre Ansprüche gegebenenfalls auch gerichtlich durch oder wehren unberechtigte Ansprüche ab.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Vaterschaftsfeststellungs- bzw. Vaterschaftsanfechtungsverfahren, Fragen des Kindschaftsrechts, wie etwa Kindesunterhalt bei Volljährigen oder in Ausbildung befindlicher Kinder sowie Fragen von Unterhalt für bedürftige Angehörige, wie etwa Elternunterhalt. Ferner entwickeln wir passgenaue Ehe- und Partnerschaftsverträge, die Streitigkeiten im Trennungsfall vermeiden helfen.

Gerne unterstützen wir Sie auf diesem Rechtsgebiet unter anderem durch:

  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Durchführung von Scheidungs- verfahren, insbesondere auch unter Berücksichtigung ausländischen Eherechts
  • Unterhaltsrecht
  • Abstammungsrecht, Vaterschafts- anerkennung und -anfechtung
  • Sorgerecht
  • Regelung des Zugewinn- ausgleichs, nachehelichen Unterhalts und Versorgungs- ausgleich