Das Handels- und Gesellschaftsrecht steht im Mittelpunkt des Wirtschaftsrechts und umfasst im Handelsrecht das Vertragsrecht der Wirtschaft, also alle Vertragsarten, die für ein Unternehmen von Bedeutung sind. Hierzu gehören neben den klassischen Kauf-, Werk- und Arbeitsverträgen auch Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Das Gesellschaftsrecht beginnt bei der Gründung von Gesellschaften, wozu insbesondere die Auswahl der in Betracht kommenden Gesellschaftsform und die Abfassung der erforderlichen Gesellschaftsverträge unter Einbeziehung steuerrechtlicher und wirtschaftlicher Gesichtspunkte gehören. Bereits in diesem Stadium werden die Weichen für den Erfolg und vor allem für einen generationsübergreifenden Fortbestand eines Unternehmens gestellt. Ferner übernehmen wir für Sie die vertragliche Gestaltung von Unternehmenskäufen und Gesellschaftsanteilsübertragungen.

Auch die Gründung und rechtliche Begleitung von Vereinen und Verbänden gehört zu unserem Leistungsspektrum.

Gerne unterstützen wir Sie auf diesem Rechtsgebiet unter anderem durch:

  • Gestaltung und Prüfung von Verträgen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH und AG)
  • Gestaltung von Geschäftsführer- anstellungsverträgen
  • Gründung von Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG) und von Einzelfirmen
  • Gestaltung von Vereins- bzw. Verbandssatzungen
  • Gestaltung und Begleitung von Unternehmenskäufen und Gesellschaftsanteilsübertragungen