Oftmals führen schon außergewöhnliche Umstände, kleine Versäumnisse oder schlicht Unwissenheit zu Fehlverhalten, welches als strafrechtlich relevant eingestuft werden kann.

Für den Betroffenen ist die Beschäftigung mit Fragen in diesem Rechtsbereich von existentieller Bedeutung und erfordert eine kompetente Beratung und umfassende individuelle Betreuung. Im Ermittlungs- und dem nachfolgenden Strafverfahren wird der Beschuldigte auf einmal mit den zuständigen Behörden konfrontiert, ohne Kenntnis über mögliche Konsequenzen zu haben.

Bei einer frühzeitigen Einschaltung eines Strafverteidigers ist eine optimale Verteidigung möglich, die zunächst darauf abzielt, eine Hauptverhandlung zu vermeiden. Dabei schöpfen wir alle Möglichkeiten aus, um auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken oder es durch Strafbefehl abzuschließen. Soweit die Beweislage es zulässt, kämpfen wir gegen eine Verurteilung durch alle Instanzen.

Opfern von Straftaten helfen wir bei der Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche unter anderem als Vertreter der Nebenklage.

Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung können wir auf fundiertes fachliches „KnowHow“ zurückgreifen und besitzen das nötige Fingerspitzengefühl gegenüber unseren Mandanten sowie den zuständigen Instanzen.

Gerne unterstützen wir Sie auf diesem Rechtsgebiet unter anderem durch:

  • Akteneinsicht im Ermittlungs- verfahren
  • als Beistand im Rahmen von Vernehmungen (Beschuldigter / Zeuge)
  • bei vorläufiger Festnahme / Untersuchungshaft (Haftbeschwerden, Haftprüfungstermine)
  • Einspruch gegen einen Strafbefehl (Strafbefehls- verfahren)
  • als Beistand im Hauptverfahren (1. Instanz, Berufung- und/oder Revision)
  • bei drohendem Bewährungs- widerruf
  • als Beistand im Vollstreckungs- verfahren